Veranstaltung: | DrS 1a: Bericht der Bundesleitung zur 85. BV |
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Antragsteller*in: | BL |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.04.2019, 10:26 |
4.9.14: Ansprechpersonen für Rechtsfragen | 84_21
Text
Die 84. Bundesversammlung hat mit Antrag 21 beschlossen, dass der Bundesverband
den Stämmen Kontaktdaten kompetenter Ansprechpersonen für die Bereiche
Steuerrecht und Vereinsrecht zur Verfügung stellen muss. Außerdem sind
Handreichungen zu den Themen Steuern, Gemeinnützigkeit und e.V.-Gründung zu
erstellen bzw. zu überarbeiten.
Rückblick
- Der Bundesvorstand hat den Auftrag intensiv geprüft und ein Datenbank-
Format konzipiert, über das den Stämmen – nach Regionen bzw. Bundesländern
sortiert – Kontaktdaten von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und
Steuerkanzleien zur Verfügung gestellt werden könnten.
- Um dem Verband einen Mehrwert gegenüber den – für prinzipiell jeden Ort in
Deutschland – online verfügbaren Verzeichnissen von Rechtsanwaltskammern
bieten zu können, ist gewünscht, dass die Datenbank mit Personen gefüllt
wird, die bereits Erfahrungen mit der Beratung von DPSG-Gliederungen
haben. Für Empfehlungen wurden bereits die Diözesanvorstände angefragt.
- Das Anliegen und der vom Bundesvorstand angedachte Lösungsansatz wurde
Ende 2018 mit der AG Satzungsfragen rückgebunden, die im Kontext des
Rechtsberatungsgesetzes Vorsicht empfohlen hat: eine wie auch immer
geartete Auswahl und Priorisierung von Kanzleien sei grundsätzlich
schwierig und könne rechtliche Folgen für den Bundesverband nach sich
ziehen. Der Hauptausschuss hat diese Ansicht geteilt und dem
Bundesvorstand eine rechtliche Prüfung des Lösungsansatzes empfohlen.
Diese läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung.
- Im Bundesamt wurde weiterhin bereits die technische Umsetzung geplant,
damit – gegeben die rechtliche Einschätzung und ggf. die Rückmeldungen aus
der Bundesversammlung – eine Veröffentlichung der Datenbank zeitnah nach
der Bundesversammlung möglich ist.
- Die Erstellung bzw. Überprüfung der Arbeitshilfen zu den Themen Steuern,
Gemeinnützigkeit und e.V.-Gründung wurden Ende 2018 ein erstes Mal mit der
AG Satzungsfragen beraten. Aus zeitlichen Gründen war eine Sitzung der AG
in 2018 nicht mehr einzurichten.
Bewertung
Der Bundesvorstand unterstützt das Anliegen, dass Stämme in Rechts- und
Steuerfragen kompetent beraten werden und Handlungssicherheit haben, voll und
ganz. Es ist der Normalfall, dass die Vorstände in unserem Verband – nicht nur
auf der Stammesebene – keine besondere Expertise in Vereins- und Steuerrecht
mitbringen. Neben den zahlreichen anderen Anforderungen dieses Ehrenamts soll
das keine zusätzliche Hürde für engagierte junge Menschen sein. Der Beschluss
der Bundesversammlung, der eine Reaktion darauf skizziert, weist aber größere
Tücken auf als zunächst erwartet. Der sehr strikte Beschlusstext lässt zu wenig
Spielraum für eine sinnvolle Ausgestaltung zu – was die Umsetzung (wie
beschrieben) eher erschwert. Als Vorstand nicht nur des DPSG Bundesverbands,
sondern auch des Bundesamt Sankt Georg e.V., werden wir uns mit der Umsetzung
nicht selbst in einen rechtlichen Graubereich oder in einen möglichen
Straftatbestand begeben. Es liegt daher nicht allein in unserer Hand, ob wir der
Aufforderung aus der Bundesversammlung wie beantragt nachkommen können.
Das Angebot zusätzlicher Arbeitshilfen unterstützen wir gerne. Wenngleich es
schon viele vergleichbare Angebote anderer (Jugend-)verbände gibt, so nehmen wir
wahr, dass sich einige Unsicherheiten nur durch expliziten DPSG-Bezug ausräumen
lassen. Damit diese Arbeitshilfen jedoch einen wirklichen Mehrwert bieten,
braucht es fachlich auf die jeweiligen Bereiche spezialisierte Autorinnen und
Autoren und ausreichend Zeit für eine qualifizierte Erstellung. Die Mitglieder
der AG Satzungsfragen unterstützen uns dabei mit ihrer ganzen Expertise.
Ausblick
- Sobald ein Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Lösungsansatzes vorliegt,
wird die Bundesversammlung über das Ergebnis informiert. Dies soll
spätestens mit der 85. Bundesversammlung im Mai 2019 geschehen.
- Sollten die o.g. Bedenken in dieser Prüfung bestätigt werden und sich
somit der Bundesamt Sankt Georg e.V. mit der Verbreitung ausgewählter
Kontaktdaten potenziell haftbar machen, wird dieser Auftrag nicht erfüllt
werden können. Eine alternative Überlegung für diesen Fall ist, Stämmen
Handlungsleitfäden bereitzustellen, die ihnen eine erste Orientierung bei
Rechts- und Steuerfragen geben (z.B. erläutern, wie man eine passende
Kanzlei über existierende Datenbanken findet).
- Die Erstellung/Überarbeitung der geforderten Arbeitshilfe soll im zweiten
Quartal 2019 in der AG Satzungsfragen abgestimmt werden und beginnen.