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  1. Bericht der Bundesleitung zur 85. BV
  2. 4.9.14

4.9.14: Ansprechpersonen für Rechtsfragen | 84_21

Veranstaltung:DrS 1a: Bericht der Bundesleitung zur 85. BV
Antragsteller*in:BL
Status:Eingereicht
Eingereicht:17.04.2019, 10:26

Text

    Die 84. Bundesversammlung hat mit Antrag 21 beschlossen, dass der Bundesverband
    den Stämmen Kontaktdaten kompetenter Ansprechpersonen für die Bereiche
    Steuerrecht und Vereinsrecht zur Verfügung stellen muss. Außerdem sind
    Handreichungen zu den Themen Steuern, Gemeinnützigkeit und e.V.-Gründung zu
    erstellen bzw. zu überarbeiten.

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      Rückblick

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        • Der Bundesvorstand hat den Auftrag intensiv geprüft und ein Datenbank-
          Format konzipiert, über das den Stämmen – nach Regionen bzw. Bundesländern
          sortiert – Kontaktdaten von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und
          Steuerkanzleien zur Verfügung gestellt werden könnten.
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          • Um dem Verband einen Mehrwert gegenüber den – für prinzipiell jeden Ort in
            Deutschland – online verfügbaren Verzeichnissen von Rechtsanwaltskammern
            bieten zu können, ist gewünscht, dass die Datenbank mit Personen gefüllt
            wird, die bereits Erfahrungen mit der Beratung von DPSG-Gliederungen
            haben. Für Empfehlungen wurden bereits die Diözesanvorstände angefragt.
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            • Das Anliegen und der vom Bundesvorstand angedachte Lösungsansatz wurde
              Ende 2018 mit der AG Satzungsfragen rückgebunden, die im Kontext des
              Rechtsberatungsgesetzes Vorsicht empfohlen hat: eine wie auch immer
              geartete Auswahl und Priorisierung von Kanzleien sei grundsätzlich
              schwierig und könne rechtliche Folgen für den Bundesverband nach sich
              ziehen. Der Hauptausschuss hat diese Ansicht geteilt und dem
              Bundesvorstand eine rechtliche Prüfung des Lösungsansatzes empfohlen.
              Diese läuft zum Zeitpunkt der Berichtslegung.
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              • Im Bundesamt wurde weiterhin bereits die technische Umsetzung geplant,
                damit – gegeben die rechtliche Einschätzung und ggf. die Rückmeldungen aus
                der Bundesversammlung – eine Veröffentlichung der Datenbank zeitnah nach
                der Bundesversammlung möglich ist.
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                • Die Erstellung bzw. Überprüfung der Arbeitshilfen zu den Themen Steuern,
                  Gemeinnützigkeit und e.V.-Gründung wurden Ende 2018 ein erstes Mal mit der
                  AG Satzungsfragen beraten. Aus zeitlichen Gründen war eine Sitzung der AG
                  in 2018 nicht mehr einzurichten.
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                  Bewertung

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                    Der Bundesvorstand unterstützt das Anliegen, dass Stämme in Rechts- und
                    Steuerfragen kompetent beraten werden und Handlungssicherheit haben, voll und
                    ganz. Es ist der Normalfall, dass die Vorstände in unserem Verband – nicht nur
                    auf der Stammesebene – keine besondere Expertise in Vereins- und Steuerrecht
                    mitbringen. Neben den zahlreichen anderen Anforderungen dieses Ehrenamts soll
                    das keine zusätzliche Hürde für engagierte junge Menschen sein. Der Beschluss
                    der Bundesversammlung, der eine Reaktion darauf skizziert, weist aber größere
                    Tücken auf als zunächst erwartet. Der sehr strikte Beschlusstext lässt zu wenig
                    Spielraum für eine sinnvolle Ausgestaltung zu – was die Umsetzung (wie
                    beschrieben) eher erschwert. Als Vorstand nicht nur des DPSG Bundesverbands,
                    sondern auch des Bundesamt Sankt Georg e.V., werden wir uns mit der Umsetzung
                    nicht selbst in einen rechtlichen Graubereich oder in einen möglichen
                    Straftatbestand begeben. Es liegt daher nicht allein in unserer Hand, ob wir der
                    Aufforderung aus der Bundesversammlung wie beantragt nachkommen können.

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                      Das Angebot zusätzlicher Arbeitshilfen unterstützen wir gerne. Wenngleich es
                      schon viele vergleichbare Angebote anderer (Jugend-)verbände gibt, so nehmen wir
                      wahr, dass sich einige Unsicherheiten nur durch expliziten DPSG-Bezug ausräumen
                      lassen. Damit diese Arbeitshilfen jedoch einen wirklichen Mehrwert bieten,
                      braucht es fachlich auf die jeweiligen Bereiche spezialisierte Autorinnen und
                      Autoren und ausreichend Zeit für eine qualifizierte Erstellung. Die Mitglieder
                      der AG Satzungsfragen unterstützen uns dabei mit ihrer ganzen Expertise.

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                        Ausblick

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                          • Sobald ein Ergebnis der rechtlichen Prüfung des Lösungsansatzes vorliegt,
                            wird die Bundesversammlung über das Ergebnis informiert. Dies soll
                            spätestens mit der 85. Bundesversammlung im Mai 2019 geschehen.
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                            • Sollten die o.g. Bedenken in dieser Prüfung bestätigt werden und sich
                              somit der Bundesamt Sankt Georg e.V. mit der Verbreitung ausgewählter
                              Kontaktdaten potenziell haftbar machen, wird dieser Auftrag nicht erfüllt
                              werden können. Eine alternative Überlegung für diesen Fall ist, Stämmen
                              Handlungsleitfäden bereitzustellen, die ihnen eine erste Orientierung bei
                              Rechts- und Steuerfragen geben (z.B. erläutern, wie man eine passende
                              Kanzlei über existierende Datenbanken findet).
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                              • Die Erstellung/Überarbeitung der geforderten Arbeitshilfe soll im zweiten
                                Quartal 2019 in der AG Satzungsfragen abgestimmt werden und beginnen.
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