Veranstaltung: | DrS 1a: Bericht der Bundesleitung zur 85. BV |
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Antragsteller*in: | BL |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.04.2019, 09:44 |
4.2.10: Satzungsfragen
Text
Die Arbeitsgruppe Satzungsfragen ist eine AG des Bundesvorstands, d.h. sie berät
den Bundesvorstand in allen Fragen, welche die Satzung betreffen. Die AG besteht
derzeit aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern mit professionellem Hintergrund bzw.
mit langjähriger Vorstandserfahrung in der DPSG. Sie unterstützt insbesondere
mit Auslegungsfragen, erstellt im Auftrag des Vorstands jedoch auch
Unterstützungsangebote für Mitglieder des Verbands und steht seit 2017 auch
unmittelbar für Anfragen aus dem Verband zur Verfügung.
Rückblick
- Mitglieder der AG Satzungsfragen sind Carla Meinung, Arnd Auer, Jörg
Uthmann, Daniel Götz und Björn Krause. Die AG wird von Volker Lindhauer
hauptberuflich und Joschka Hench von Vorstandsseite begleitet.
- Arbeitstreffen: Im vergangenen Berichtszeitraum konnte die Arbeitsgruppe
aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der gewohnten Intensität arbeiten.
Mit dem neuen Bundesvorstand wurde die Arbeit im Herbst 2018 reaktiviert.
Die AG hat seitdem telefonisch und digital zusammengearbeitet und
insbesondere den Vorstand in Einzelfragen beraten. Aus terminlichen
Gründen konnten die größeren Projekte jedoch erst im Frühjahr 2019 wieder
aufgegriffen werden.
- Die AG hat Bundesvorstand und Hauptausschuss insbesondere zu den folgenden
Themen beraten: Verfahren der Ordnungsänderungen in der 84. BV 2018
(Biber), Bewertung einer vorgeschlagenen Diözesansatzung, Ausgestaltung
Infobereich/Datenbank zu Steuern/Recht (vgl. Abschnit 4.9.14), Überprüfung
relevanter Abschnitte des Vorständehandbuchs.
Bewertung
Nach einer ruhigeren Phase haben wir die Arbeit in der AG Satzungsfragen im
Herbst wieder aufnehmen können. Wir freuen uns, dass wir insbesondere bei
vereinsrechtlichen Fragestellungen weiter auf ein sehr motiviertes Team von
Expertinnen und Experten zurückgreifen können. Die Zusammenarbeit mit den
Mitgliedern der AG schätzen wir als vertrauensvoll und sehr bereichernd. Die AG
Satzungsfragen kann selbstverständlich keine vollumfängliche Rechts- und
Steuerberatung ersetzen. Gerade mit Blick auf die umfangreichen Themen des 2018
in der Bundesversammlung beschlossenen Antrags braucht es zusätzliche Expertise,
die wir ggf. auch außerhalb des Verbands einholen müssen.
Ausblick
- Die Arbeit im kommenden Jahr wird von zwei großen Schwerpunkten geprägt
sein:- Gemeinnützigkeit und Strukturfragen: Neben der zu überarbeiteten
Arbeitshilfe zur Gemeinnützigkeit muss das Thema auch zeitnah
grundsätzlich angegangen werden. Immer mehr Finanzämter stoßen sich
bei der Prüfung von Anträgen auf Gemeinnützigkeit an unserem
Verständnis der Gültigkeit der Satzung für alle Untergliederungen.
Diese Strukturfragen sind in Zusammenarbeit mit den relevanten
Finanzbehörden zu klären. - BV-Beschluss Ansprechpersonen Steuer/Recht: Neben der in Abschnitt
4.9.14 detaillierter beschriebenen Ausgestaltung einer möglichen
Datenbank mit Kontaktdaten sind weiterhin Arbeitshilfen zu den
Themen Steuern und e.V.-Gründung zu erstellen.
- Gemeinnützigkeit und Strukturfragen: Neben der zu überarbeiteten
- Des Weiteren gibt es einen umfangreichen Themenspeicher mit Fragen und
Formulierungen der Satzung, die weitergehende Auslegung erfordern und nach
Priorisierung abgearbeitet werden.
- Die AG wird darüber hinaus weiterhin nicht nur dem Bundesvorstand, sondern
auch dem Verband für (Auslegungs-)fragen zur Satzung zur Verfügung stehen.
Nach Bedarf werden auch weitere Projekte des Bundesverbands mit der
„Satzungsperspektive“ begleitet.