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  1. Bericht der Bundesleitung zur 85. BV
  2. 4.2.10

4.2.10: Satzungsfragen

Veranstaltung:DrS 1a: Bericht der Bundesleitung zur 85. BV
Antragsteller*in:BL
Status:Eingereicht
Eingereicht:17.04.2019, 09:44

Text

    Die Arbeitsgruppe Satzungsfragen ist eine AG des Bundesvorstands, d.h. sie berät
    den Bundesvorstand in allen Fragen, welche die Satzung betreffen. Die AG besteht
    derzeit aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern mit professionellem Hintergrund bzw.
    mit langjähriger Vorstandserfahrung in der DPSG. Sie unterstützt insbesondere
    mit Auslegungsfragen, erstellt im Auftrag des Vorstands jedoch auch
    Unterstützungsangebote für Mitglieder des Verbands und steht seit 2017 auch
    unmittelbar für Anfragen aus dem Verband zur Verfügung.

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      Rückblick

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        • Mitglieder der AG Satzungsfragen sind Carla Meinung, Arnd Auer, Jörg
          Uthmann, Daniel Götz und Björn Krause. Die AG wird von Volker Lindhauer
          hauptberuflich und Joschka Hench von Vorstandsseite begleitet.
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          • Arbeitstreffen: Im vergangenen Berichtszeitraum konnte die Arbeitsgruppe
            aus unterschiedlichen Gründen nicht mit der gewohnten Intensität arbeiten.
            Mit dem neuen Bundesvorstand wurde die Arbeit im Herbst 2018 reaktiviert.
            Die AG hat seitdem telefonisch und digital zusammengearbeitet und
            insbesondere den Vorstand in Einzelfragen beraten. Aus terminlichen
            Gründen konnten die größeren Projekte jedoch erst im Frühjahr 2019 wieder
            aufgegriffen werden.
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            • Die AG hat Bundesvorstand und Hauptausschuss insbesondere zu den folgenden
              Themen beraten: Verfahren der Ordnungsänderungen in der 84. BV 2018
              (Biber), Bewertung einer vorgeschlagenen Diözesansatzung, Ausgestaltung
              Infobereich/Datenbank zu Steuern/Recht (vgl. Abschnit 4.9.14), Überprüfung
              relevanter Abschnitte des Vorständehandbuchs.
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              Bewertung

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                Nach einer ruhigeren Phase haben wir die Arbeit in der AG Satzungsfragen im
                Herbst wieder aufnehmen können. Wir freuen uns, dass wir insbesondere bei
                vereinsrechtlichen Fragestellungen weiter auf ein sehr motiviertes Team von
                Expertinnen und Experten zurückgreifen können. Die Zusammenarbeit mit den
                Mitgliedern der AG schätzen wir als vertrauensvoll und sehr bereichernd. Die AG
                Satzungsfragen kann selbstverständlich keine vollumfängliche Rechts- und
                Steuerberatung ersetzen. Gerade mit Blick auf die umfangreichen Themen des 2018
                in der Bundesversammlung beschlossenen Antrags braucht es zusätzliche Expertise,
                die wir ggf. auch außerhalb des Verbands einholen müssen.

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                  Ausblick

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                    • Die Arbeit im kommenden Jahr wird von zwei großen Schwerpunkten geprägt
                      sein:
                      • Gemeinnützigkeit und Strukturfragen: Neben der zu überarbeiteten
                        Arbeitshilfe zur Gemeinnützigkeit muss das Thema auch zeitnah
                        grundsätzlich angegangen werden. Immer mehr Finanzämter stoßen sich
                        bei der Prüfung von Anträgen auf Gemeinnützigkeit an unserem
                        Verständnis der Gültigkeit der Satzung für alle Untergliederungen.
                        Diese Strukturfragen sind in Zusammenarbeit mit den relevanten
                        Finanzbehörden zu klären.

                      • BV-Beschluss Ansprechpersonen Steuer/Recht: Neben der in Abschnitt
                        4.9.14 detaillierter beschriebenen Ausgestaltung einer möglichen
                        Datenbank mit Kontaktdaten sind weiterhin Arbeitshilfen zu den
                        Themen Steuern und e.V.-Gründung zu erstellen.
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                      • Des Weiteren gibt es einen umfangreichen Themenspeicher mit Fragen und
                        Formulierungen der Satzung, die weitergehende Auslegung erfordern und nach
                        Priorisierung abgearbeitet werden.
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                        • Die AG wird darüber hinaus weiterhin nicht nur dem Bundesvorstand, sondern
                          auch dem Verband für (Auslegungs-)fragen zur Satzung zur Verfügung stehen.
                          Nach Bedarf werden auch weitere Projekte des Bundesverbands mit der
                          „Satzungsperspektive“ begleitet.
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